Version: 2026-08-16-v1 · Stand: 16. August 2026
1. Parteien und Zweck
Diese Sender-Integrationsvereinbarung wird zwischen Sebastian Faber, Einzelunternehmer, handelnd unter der Marke SabFabDev, Am Pichelssee 57c, 13595 Berlin, Deutschland („LoveRadio“), und dem im Senderportal bezeichneten rechtlichen Betreiber des Audiodienstes („Senderbetreiber“) geschlossen.
LoveRadio betreibt eine Such-, Verzeichnis- und Bedienoberfläche. Die Vereinbarung dokumentiert die Aufnahme oder Verwaltung des bezeichneten Senders, die direkte Verbindung zum vom Senderbetreiber benannten Originalstream sowie die hierfür erforderliche Nutzung von Senderdaten und bereitgestellten Kennzeichen.
2. Antrag, Prüfung und Vertragsschluss
Das Absenden des Senderformulars ist ein Antrag auf Integration oder Verwaltung. Eine automatische Eingangsbestätigung bestätigt nur den Eingang. Sie ist weder Annahme, Partnerschaft, Verifizierung noch Zusage einer Veröffentlichung.
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn LoveRadio den Antrag nach Prüfung ausdrücklich per E-Mail annimmt. LoveRadio darf zur Prüfung eine Bestätigung über die offizielle Senderdomain, die öffentlich erkennbare Betreiberseite oder einen anderen angemessenen Nachweis verlangen. Unnötige Ausweis-, Zahlungs- oder besonders sensible Daten sollen nicht übermittelt werden.
3. Technische Integration
LoveRadio darf den Audiodienst in seinen Webseiten, Web-Apps, mobilen Apps, Fahrzeugschnittstellen und sonstigen LoveRadio-Oberflächen auffindbar machen und Nutzern den Zugriff auf die vom Senderbetreiber benannte Originalquelle ermöglichen. Der Begriff LoveRadio-Oberflächen umfasst auch technisch notwendige Such-, Katalog-, Empfehlungs- und Programmierschnittstellen, soweit sie von LoveRadio oder in dessen Auftrag betrieben werden.
Die Audiowiedergabe wird direkt zwischen dem Endgerät des Nutzers und dem vom Senderbetreiber oder dessen Streaminganbieter bezeichneten Endpunkt aufgebaut. LoveRadio speichert, verändert, vervielfältigt oder sendet das Programm nicht erneut aus und umgeht keine Anmeldung, Bezahlschranke, Verschlüsselung, Token-, Referrer-, Gebiets- oder sonstige Zugriffsbeschränkung.
LoveRadio darf technisch erforderliche Informationen am Endpunkt abrufen, darunter Erreichbarkeit, Format, Bitrate und öffentlich übermittelte Metadaten, um Darstellung, Suche, Qualitätssicherung und Ausfallschutz zu ermöglichen. Inhaltliche Änderungen am Programm erfolgen nicht.
4. Rechte und Bestätigungen des Senderbetreibers
Der Senderbetreiber bestätigt, dass er zum Abschluss dieser Vereinbarung befugt ist, den angegebenen Audiodienst rechtmäßig öffentlich bereitstellen darf und LoveRadio die hier beschriebenen Nutzungen gestatten kann. Dies umfasst insbesondere die Streamadresse, den Sendernamen, die Senderbeschreibung, öffentlich bereitgestellte Metadaten und — nur soweit angegeben — Logo, Marke, Bild oder sonstiges Präsentationsmaterial.
Der Senderbetreiber räumt LoveRadio für die Laufzeit eine nicht ausschließliche, unentgeltliche, widerrufliche und auf die angegebenen Empfangsgebiete beschränkte Berechtigung ein, diese Angaben und bereitgestellten Kennzeichen zur Identifikation, Darstellung, Suche, Empfehlung und Bewerbung des integrierten Senders innerhalb der LoveRadio-Oberflächen zu verwenden. Eine Bearbeitung ist nur für technisch notwendige Größen-, Format- oder Darstellungsanpassungen zulässig; der kennzeichnende Charakter darf nicht verändert werden.
Der Senderbetreiber bestätigt, dass die vereinbarte Integration, der Stream und die von ihm bereitgestellten Materialien keine Rechte Dritter verletzen. Er bleibt allein für die erforderlichen Rundfunk-, Webcasting-, Musik-, Leistungsschutz-, Veranstaltungs-, Marken- und sonstigen Inhaltsrechte sowie Vereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften verantwortlich. Diese Vereinbarung ersetzt oder erweitert solche Rechte nicht.
5. Empfangsgebiete und Schutzmaßnahmen
Der Senderbetreiber nennt alle bekannten Gebiete, in denen der Audiodienst nicht oder nur eingeschränkt über LoveRadio zugänglich sein darf. Er informiert LoveRadio unverzüglich, wenn sich Rechte, Streamadresse, Zugriffsschutz, Empfangsgebiete, Betreiberstellung oder Vertretungsbefugnis ändern.
LoveRadio darf einen Sender, einzelne Gebiete, den Stream oder bereitgestellte Kennzeichen vorläufig ausblenden, wenn eine konkrete Rechts-, Sicherheits- oder Identitätsbeanstandung plausibel ist oder die Quelle erkennbar eine Beschränkung setzt. Eine solche Schutzmaßnahme ist keine Entscheidung über die materielle Rechtslage.
6. Werbung, Kosten und Unabhängigkeit
Für Antrag, Prüfung und Standardintegration fallen zwischen den Parteien keine Gebühren an. LoveRadio darf auf eigenen Such-, Verzeichnis- und Bedienoberflächen Displaywerbung oder eigene kostenpflichtige Funktionen anbieten. LoveRadio fügt dem Senderstream ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung keine eigene Audio-Werbung hinzu und entfernt keine vom Sender stammende Werbung.
Die Listung begründet keine Gesellschaft, Handelsvertretung, Exklusivität, redaktionelle Kontrolle oder Befugnis einer Partei, die andere zu verpflichten. Eine öffentliche Darstellung als „verifiziert“ oder „offiziell bestätigt“ setzt die ausdrückliche Annahme und fortbestehende Verifizierbarkeit voraus.
7. Betrieb, Änderungen und Verfügbarkeit
Beide Parteien bemühen sich um richtige und aktuelle Kontaktdaten. LoveRadio darf Darstellung, Suchlogik, technische Formate und Funktionen weiterentwickeln, solange der Kern der vereinbarten Integration und die Rechte des Senderbetreibers gewahrt bleiben. Eine bestimmte Platzierung, Reichweite, Verfügbarkeit oder Zahl von Hörern wird nicht geschuldet.
LoveRadio darf fehlerhafte, unsichere, dauerhaft nicht erreichbare oder nicht mehr verifizierbare Quellen aus Qualitäts- und Sicherheitsgründen deaktivieren. Soweit praktikabel, erhält der Senderbetreiber Gelegenheit zur Aktualisierung.
8. Laufzeit, Widerruf und Beendigung
Die Vereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können sie jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform beenden. Anfragen sind unter stations@loveradio.app oder über die Stelle für Sender und Rechte möglich.
Nach wirksamer Beendigung entfernt LoveRadio die auf dieser Vereinbarung beruhende Integration und die vom Senderbetreiber bereitgestellten Kennzeichen innerhalb einer angemessenen technischen Bearbeitungszeit. Gesetzliche Aufbewahrungs-, Nachweis- und Verteidigungsinteressen sowie vor der Beendigung entstandene Ansprüche bleiben unberührt.
9. Haftung
Die Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Keine Partei haftet für Störungen außerhalb ihres eigenen technischen und rechtlichen Verantwortungsbereichs. Zwingende Ansprüche, insbesondere wegen eigener Kenntnis oder eigener Pflichtverletzung, werden dadurch nicht ausgeschlossen.
10. Recht und Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ist der Senderbetreiber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin Gerichtsstand; zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt. Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform dokumentiert werden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige Regelung ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
English convenience translation
The German version above is authoritative. This English version summarises the same agreement for international broadcasters.
1. Application and acceptance
Submitting the broadcaster form is an application only. An automated receipt is not acceptance, verification or a partnership. The agreement is concluded only when LoveRadio expressly accepts the application by email after reviewing authority, source, rights and territories.
2. Integration
LoveRadio may make the named audio service discoverable across its websites, web apps, mobile apps, vehicle interfaces and related LoveRadio search, catalogue and recommendation surfaces. Playback connects the listener directly to the original endpoint named by the broadcaster. LoveRadio does not proxy, record, alter, reproduce or rebroadcast station audio and does not bypass access controls.
3. Rights
The broadcaster confirms that it is authorised to enter into this agreement, may lawfully make the audio service publicly available and may permit the agreed use of the stream address, station data and supplied station identifiers. For the term and stated territories, the broadcaster grants LoveRadio a non-exclusive, royalty-free and revocable right to use these items to identify, display, search, recommend and promote the integrated station within LoveRadio surfaces. Necessary technical resizing or formatting is permitted without altering the identifying character.
The broadcaster remains responsible for broadcast, webcasting, music, neighbouring, event, trade-mark and other content rights and for collecting-society arrangements. This agreement does not replace or enlarge those rights.
4. Territories and changes
The broadcaster must provide every known territorial or access restriction and promptly report changes to rights, stream, protection measures, territories, operator identity or authority. LoveRadio may temporarily suppress a station, territory, stream or identifier while a plausible rights, safety or identity issue is reviewed.
5. Advertising and independence
Standard review and integration are free of charge. LoveRadio may place display advertising or offer paid functions on its own interface. It does not insert its own audio advertising into the broadcaster stream without a separate written agreement. The parties remain independent and no reach, placement or audience level is guaranteed.
6. Termination
Either party may terminate at any time by written notice. LoveRadio will remove the integration and supplied identifiers within a reasonable technical processing period, subject to mandatory retention, evidence and legal-defence requirements.
7. Liability and law
Liability is unlimited for intent, gross negligence, death or personal injury and other mandatory cases. For slight negligence involving an essential contractual duty, liability is limited to foreseeable loss typical of the agreement. German law applies. Berlin is the venue only where the broadcaster is a merchant or another entity for which that venue agreement is legally effective.